Rauchwarnanlagen

Brände sind tückisch. Denn die größte Gefahr geht nicht von offenen Flammen aus, die man sieht. Sondern von Rauch, der sich im Brandfall sekundenschnell entwickelt. Besonders gefährdet sind wir nachts, weil der Mensch im Schlaf nicht riechen kann.

 

In Niedersachsen gilt für Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsgebäude ist Übergangsfrist zum 31.12.2015 ausgelaufen.

Geprüfte Rauchwarnmelder von Markenherstellern erkennen rechtzeitig jede Rauchentwicklung und schlagen lautstark Alarm. Die Installation ist denkbar einfach. Bei weitläufigen Gebäuden können die Melder untereinander vernetzt werden. 

 

Als zertifizierter Fachbetrieb zur Errichtung von Feststellanlagen, statten wir selbstschließende Türen in Gewerbebetrieben oder öffentlichen Gebäuden, mit Feststellanlagen aus. Die Türen können so im Normalbetrieb offen stehen. Im Brandfall schließen die Türen automatisch und können so die rasche Ausbreitung von Rauch in Gebäuden und Fluchtwegen begrenzen.